kinderbildung- und betreuungsgesetz (quelle spö burgenland)
Eisenstadt, 20. Oktober 2008. - Im Burgenland wird es zu einem weiteren Ausbau- und Qualitätsschub im Bereich der Kinderbetreuung kommen. Basis dafür ist ein völlig neues Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, das nach intensiven Verhandlungen am 30. Oktober im Landtag beschlossen wird. Im zuständigen Landtagsausschuss haben SPÖ und ÖVP diesem Gesetz bereits ihre Zustimmung erteilt. Der Beschluss im Landtagsplenum erfolgt in der kommenden Sitzung des Landtages am 30. Oktober. Das neue Gesetz wird mit 1. Jänner 2009 in Kraft treten. Die Eckpunkte dieses "Schulterschlusses" präsentierten im Rahmen einer Pressekonferenz heute SPÖ-Klubobmann Christian Illedits und ÖVP-Klubobmann Ing. Rudolf Strommer. „Die Gewinner dieses neuen Gesetzes sind Eltern, Kinder, Gemeinden und Pädagoginnen“, steht für beide fest.
Dem neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz liegen drei Leitsätze zugrunde:
- Stärkung der Gemeindeautonomie
- Möglichst bedarfsgerechte Betreuung für Kinder und Eltern
- Flexibilität fördern – „zulassen statt verordnen“
Die wichtigsten Neuerungen für Familien, Gemeinden und PädagogInnen:
• Gesetzlicher Versorgungsauftrag (bedarfsgerecht, flächendeckend und gemeindeübergreifend): Anspruch auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind.
• Mehr Betreuungsplätze für unter 3jährige; vollinhaltliche Berücksichtigung der Art. 15a-Vereinbarung über die frühsprachliche Förderung und Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze
• Klare Aufwertung des Bildungsaspektes; verpflichtende Verankerung eines Entwicklungskonzeptes und eines pädagogischen Konzeptes
• Festschreibung von Mindestöffnungszeiten – mindestens 20 Wochenstunden
• Horteförderung unter pädagogischen Gesichtspunkten - nämlich in Kombination mit dem Angebot einer lernbezogenen Stunde
• der gemeindeübergreifende Ansatz wird erweitert – nicht nur in Kinderkrippen, sondern auch bei eingruppigen Kindergärten erhöhte Fördersätze
• Senkung des Eintrittsalters auf 2 ½ Jahre – außer bei Bestehen einer Kinderkrippe
• Ermöglichung von alterserweiterten Kindergartengruppen – bei Bedarf und unter klar definierten Rahmenbedingungen
• ein neuer Mindestpersonaleinsatz wird definiert – verpflichtende Helferin/Helfer auch in 1-gruppigen Kindergärten; für weitere Gruppen verpflichtende Helferin/Helfer variabel zwischen 10 und 20 Stunden
• neue flexible und bedarfsangepasste Ferienregelung - autonome Gestaltung durch die Gemeinden
• Einsatz von Tagesmüttern für die Betreuung in den Räumen der Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglichen (Ferien/Krankenstandsvertretung)
• eine verpflichtende, kostenlose ärztliche Untersuchung jährlich
• Wesentliche Verbesserungen für die Gemeinden: Flexibilisierung im Bereich der baulichen Gestaltung – Reduzierung der Mindestflächen ab der zweiten Gruppe auf 500 m²; andererseits durch neue Fördermechanismen: gruppenbezogene Förderung – Ausweitung der geförderten Wochenstunden von 48 auf 60. Gemeinden können für sich selbst ein spezielles Kinderbetreuungsangebot aus einem Angebotskoffer zusammenstellen.
• Neue Urlaubsregelung für die KindergartenpädagogInnen: Die durchschnittliche Ferienzeit wird in Arbeitstage umgerechnet, das bedeutet:
... KindergartenpädagogInnen, deren Dienstverhältnis vor dem 1. November 2008 begründet wurde:
- Bei einem Dienstalter von weniger als 25 Jahren: 41 Arbeitstage
- Bei einem Dienstalter von 25 Jahren und mehr: 43 Arbeitstage
... KindergartenpädagogInnen deren Dienstverhältnis nach dem 1. November 2008 begründet wird: 38 Arbeitstage